Sicherheit ist gesetzlich vorgeschrieben !
Einbaupflicht für Rauchwarnmelder im Neubau und in bestehenden Gebäuden:
Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.
Einbaupflicht für Rauchwarnmelder im Neubau:
Rheinland-Pfalz, Saarland.
Man kann davon ausgehen, dass der Gesetzgeber schon bald deutschlandweit eine Rauchwarnmelderpflicht für "private" Wohnräume einführen wird.
Schon jetzt gibt es Versicherungen, die nicht haften, wenn kein Rauchwarnmelder eingebaut war.
Bevor es also auch bei Ihnen brenzlig wird, fragen Sie uns nach der besten Rauchmelder-Lösung für Ihr Zuhause !